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Das Gedicht „Das Wirtshaus“ stammt aus der Feder von Wilhelm Müller.

Auf einen Totenacker
Hat mich mein Weg gebracht.
Allhier will ich einkehren:
Hab' ich bei mir gedacht.

Ihr grünen Totenkränze
Könnt wohl die Zeichen sein,
Die müde Wandrer laden
In's kühle Wirtshaus ein.

Sind denn in diesem Hause
Die Kammern all' besetzt?
Bin matt zum Niedersinken
Und tödlich schwer verletzt.

O unbarmherz'ge Schenke,
Doch weisest du mich ab?
Nun weiter denn, nur weiter,
Mein treuer Wanderstab!

Anmerkung: Ein Wirtshaus, auch Schänke, ist ein älterer Begriff für eine Gaststätte - in anderen Ländern auch Taverne genannt. Ein modernes Synonym ist Kneipe. Diese Betriebe hatten das Recht zum Ausschank von alkoholischen Getränken, manchmal war auch ein Gasthof mit Übernachtungsmöglichkeit angeschlossen.
Die Schreibweisen „Schenke“ (zu „ausschenken“) und „Schänke“ (zu „Ausschank“) sind gleichermaßen zulässig.
Eine Brauschenke bezeichnete vor allem auf dem Dorf eine Schenke, die das ausgeschenkte Bier selbst brauen durfte. Das bestehende Braurecht gehörte wie das Schankrecht als sogenanntes Realrecht zum Grundstück selbst. In der Stadt wurde ein solches Anwesen auch Bierhof genannt.

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